Auf höhere Rückzahlungen können jetzt tausende Lebensversicherungskunden hoffen, die ihre Abschlüsse nach dem sogenannten Policenmodell in den Jahren 1994 bis 2007 gemacht haben.
Die Süddeutsche Zeitung nimmt hier auf ein Grundsatzurteil des BGH aus 2014 Bezug, in dem erklärt wurde, das Versicherungskunden, die falsch belehrt wurden nicht verantwortlich für Abschlussprovisionen und entstandene Verwaltungskosten seien. Die Versicherung darf diese Kosten nicht einbehalten. Der BGH hat damit erstmals geklärt, was Assekuranzen nach einem Widerspruch an Prämien und Zinsen an den Kunden zurück zahlen müssen.
Der RVF Ratgeber für Vermögensfragen e.V. hat darüber bereits mehrfach berichtet. Unsere Sachverständigen helfen Ihnen bei der Rückholung von bereits bezahlten Beiträgen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Fordern Sie noch heute einen Sachverständigen an. Wir helfen Ihnen gerne!
Source: BGH: Mehr Geld bei Rückabwicklung von Lebensversicherungen